Aufgrund der hohen Verkehrsbelastungen auf der BAB 99 kommt es im Abschnitt zwischen dem AD M-Allach und dem AD M-Feldmoching in den Spitzenstunden zu Staubildungen, die auch den Tunnel Allach betreffen. Untersucht wurde, ob und unter welchen Randbedingungen zu den Spitzenstundenzeiten eine Vierstreifigkeit über eine temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) im Tunnel Allach umsetzbar ist.
In einer Gefahrenanalyse wurden u. a. die Einflüsse von reduzierten Fahrstreifenbreiten, vermehrten Spurwechselvorgängen, vom Wegfall des Seitenstreifens und von reduzierten Sicherheitsabständen zu technischen Einrichtungen auf die Schadenshäufigkeit und das Schadensausmaß aufgezeigt.
In der anschließenden qualitativen Sicherheitsbetrachtung wurden Fahrstreifenaufteilungen abgeleitet und deren Sicherheit unter Berücksichtigung zusätzlicher Maßnahmen bewertet. Aus den Ergebnissen wurde eine Vorzugsvariante mit risikominimierter Aufteilung des Querschnitts und Zusatzmaßnahmen, die für eine Zulassung einer TSF unter dem Blickwinkel aller Sicherheitsaspekte notwendig sind, abgeleitet.
Für die Vorzugsvariante wurde eine quantitative Risikoanalyse durchgeführt, bei der ein Vergleich zwischen dem Sicherheitsniveau des Bestandstunnels mit TSF und des nach RABT ausgebildetem Vergleichstunnels erfolgte.
Auftraggeber:
Autobahndirektion Südbayern
Leistungen
- Sicherheitsgutachten
- Gefahrenanalyse
- Qualitative Sicherheitsbetrachtung
- Quantitative Risikoanalyse
Bearbeitungszeitraum:
2014 - 2015