Verfahren zur Kategorisierung von Straßentunneln gemäß ADR 2007
FE 03.437/2007/FRB und FE 86.0050/2008
Mit der Fortschreibung des europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) von 2007 wurden Tunnelbeschränkungscodes für Gefahrstoffe eingeführt. Hierdurch wurde die Grundlage für eine europaweit einheitliche Regelung im Falle einer Beschränkung von Gefahrguttransporten durch Straßentunnel geschaffen.
Unter Berücksichtigung der EG-Tunnelrichtlinie und den RABT 2006 wurde für Deutschland ein zweistufiges Verfahren entwickelt, mit dem die Gefahrgut-
risiken für alle Straßentunnel auf Basis von Risikoanalysen einheitlich bewertet und Einschränkungen für den Gefahrguttransport durch definierte Tunnel-
kategorien kenntlich gemacht werden können.
Auftraggeber:
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bearbeitungszeitraum:
2008 - 2009
Kooperation:
Ernst Basler + Partner, RWTH Aachen Institut für Straßenwesen Aachen, PTV AG Stuttgart